Objektbetreuung · Wohnanlagen
Wohnanlagenbetreuung: innen und außen gepflegt
Hausbetreuung für Wohnanlagen: Stiegenhäuser, Allgemeinräume und Müllraum, dazu Grünflächen, Tiefgarage und Winterdienst – abgestimmt mit Ihrer Hausverwaltung, nach festem Plan und nachvollziehbar dokumentiert.
Auf einen Blick
- Stiegenhaus, Müllraum und Außenflächen
- Nachweis für die Hausverwaltung
- Winterdienst im selben Vertrag

01Überblick
Mehr als ein Stiegenhaus
Wer als Hausverwaltung eine Firma für eine ganze Wohnanlage sucht, braucht mehr als eine Stiegenhausreinigung. Zu betreuen sind mehrere Stiegen, Keller und Waschküchen, ein Müllplatz, Grünflächen und Spielplatz, oft eine Tiefgarage und im Winter Gehsteige und Zugänge. Wir betreuen das als Ganzes, mit einem Leistungsverzeichnis je Stiege und Fläche. Die Wohnanlagenbetreuung ist Teil unserer Objektbetreuung.
Viele Regeln für das Zusammenleben stehen in der Hausordnung. Im Wohnungseigentum ist ihre Erlassung und Änderung eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung (§ 28 Abs. 1 Z 7 WEG). An ihr richten wir unsere Arbeit aus – etwa bei Ruhezeiten, beim Zugang zu Müllraum und Keller oder bei Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen.
02Umfang
Leistungen für Ihre Wohnanlage
Was davon Ihre Anlage braucht und in welchem Rhythmus, steht im Leistungsverzeichnis – je Stiege und je Fläche.
Stiegenhäuser und Lifte
Stufen und Podeste kehren und wischen, Handläufe, Türen und Liftkabinen reinigen – Details unter Stiegenhausreinigung.
Keller und Allgemeinräume
Kellergänge, Waschküche, Trocken- und Fahrradraum kehren und feucht wischen; die einzelnen Kellerabteile bleiben Sache der Bewohner.
Müllraum und Müllplatz
Kehren und nass reinigen, Tonnen säubern oder für die Müllabfuhr bereitstellen, herumliegenden Abfall gleich wegräumen.
Sichtkontrollen
Beleuchtung, Fluchtwege, Spielplatz und Spielgeräte sowie Müllbehälter bei jedem Rundgang prüfen – Details unter Überprüfung & Instandhaltung.
Leuchtmittel tauschen
Defekte Glühbirnen und Leuchtstoffröhren in Stiegenhaus, Keller und Garage gleich beim Rundgang ersetzen.
Mängel melden
Schäden mit Foto und Ort an die Hausverwaltung weitergeben – vom tropfenden Wasserhahn in der Waschküche bis zur Haustür, die nicht mehr schließt.
Wege, Innenhof und Zufahrten
Kehren, Laub und Abfall entfernen, Abläufe und Rinnen frei halten – auch rund um Spielplatz und Fahrradständer.
Grünflächen
Rasen mähen, gießen, Beete jäten und Laub rechen – mehr dazu unter Grünpflege.
Tiefgarage und Parkplatz
Fahrgassen und Stellplätze kehren, im Frühjahr die Reste der Streusaison beseitigen – siehe Parkplatz- & Garagenpflege.
Winterdienst
Gehsteige entlang der Straße nach § 93 StVO räumen und streuen, Zugänge, Innenhof und Wege in der Anlage nach Vereinbarung – siehe Winterdienst.

03Im Detail
Müllraum und Allgemeinräume
Im Müllraum zeigt sich schnell, ob eine Wohnanlage betreut wird: Geruch im Sommer, Säcke neben den Tonnen, klebrige Böden. Ähnlich ist es in Keller, Waschküche und Fahrradraum, wo selten jemand genau hinschaut.
Ein fixer Rhythmus hält diese Räume in Ordnung. Wer Böden und Ecken regelmäßig reinigt, nimmt Ungeziefer die Nahrung. Zeigt sich trotzdem Befall, melden wir ihn der Hausverwaltung, damit ein befugter Fachbetrieb kommt. Den Rhythmus für Müllraum und Tonnen richten wir nach der Zahl der Wohnungen und den Abholtagen.
04Ihr Nutzen
Was die Hausverwaltung davon hat
Eine Ansprechperson für die Anlage
Eine feste Ansprechperson für Stiegenhaus, Müllraum, Grünflächen und Winterdienst – statt mehrerer Firmen mit eigenen Terminen.
Nachweise statt Diskussionen
Reinigungsplan im Haus, Protokoll und Meldungen mit Foto – damit Sie Eigentümern und Mietern zeigen können, was wann erledigt wurde.
Abrechenbar als Betriebskosten
Wo die Betriebskostenregeln des MRG gelten, sind die angemessenen Kosten der Hausbetreuung Betriebskosten. Eine Aufstellung je Stiege und Fläche hilft bei der Abrechnung.
Ein Vertrag, weniger Abstimmung
Alle Leistungen in einem Vertrag, abgestimmt auf die Hausordnung und die Abläufe Ihrer Anlage.
05Ablauf
So starten wir
-
Begehung mit der Hausverwaltung
Wir gehen die Anlage gemeinsam mit Ihnen ab: Stiegen, Allgemeinräume, Müllplatz, Grünflächen, Tiefgarage und die Flächen für den Winter.
-
Leistungsverzeichnis und Angebot
Für jede Stiege und jede Fläche halten wir fest, was gemacht wird und wie oft. Das schriftliche Angebot können Sie mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen.
-
Start und Aushang im Haus
Ein Aushang informiert die Bewohnerinnen und Bewohner, wann welche Bereiche gereinigt werden.
-
Laufende Kontrolle und Meldungen
Wir kontrollieren die vereinbarten Leistungen regelmäßig und melden Mängel an die Hausverwaltung.
06Fragen
Häufige Fragen zur Wohnanlagenbetreuung
Was kostet die Hausbetreuung einer Wohnanlage?
Das hängt von der Anlage ab: Zahl der Wohneinheiten und Stiegen, Größe der Allgemeinräume, Außen- und Grünflächen, Tiefgarage und ob der Winterdienst dazugehört. Dazu kommt der Rhythmus jeder Leistung. Abgerechnet wird mit einer Monatspauschale, Sonderleistungen nach Vereinbarung. Das schriftliche Angebot listet jede Leistung einzeln auf, damit Sie es mit der Eigentümergemeinschaft prüfen können.
Wie oft wird eine Wohnanlage betreut?
Jede Leistung hat ihren eigenen Rhythmus. Stiegenhaus und Müllraum brauchen einen engeren als Keller oder Fahrradraum, Grünflächen werden in der Saison öfter gepflegt, und der Winterdienst kommt bei Schnee und Glätte. Den Rhythmus jeder Leistung und die Kontrollen halten wir im Vertrag fest. Ändert sich die Nutzung, etwa durch eine Baustelle im Hof, passen wir den Plan an.
Wer zahlt die Hausbetreuung einer Wohnanlage?
Gelten für das Haus die Betriebskostenregeln des Mietrechtsgesetzes, sind die angemessenen Ausgaben für die Hausbetreuung Betriebskosten – samt Werklohn einer beauftragten Firma. Mieterinnen und Mieter zahlen sie dann über die Betriebskostenabrechnung (§ 21 Abs. 1 Z 8 und § 23 MRG). In Wohnungseigentumsanlagen zahlt die Eigentümergemeinschaft; wie die Kosten auf die Eigentümer aufgeteilt werden, regeln Gesetz und Vereinbarungen. Im Einzelfall entscheiden Verträge und Rechtslage.
Welche Arbeiten fallen in einer Wohnanlage an?
Innen die Reinigung von Stiegenhäusern, Liften, Kellergängen, Waschküche und Müllraum. Dazu Kontrollgänge mit Sichtkontrolle von Beleuchtung, Fluchtwegen und Spielplatz, einfache Haustechnik wie der Tausch defekter Leuchtmittel und Meldungen an die Hausverwaltung. Außen kommen Wege, Innenhof, Grünflächen und Tiefgarage dazu, im Winter Räumen und Streuen. Was Ihre Anlage davon braucht, klären wir bei der Begehung.
Wie wird die Reinigung gegenüber der Hausverwaltung nachgewiesen?
Mit einem Reinigungsplan im Haus, auf dem jeder Durchgang abgezeichnet wird, einem Protokoll je Einsatz und Fotos bei Mängeln. So sehen Hausverwaltung, Eigentümer und Bewohner, wann welcher Bereich gereinigt wurde. Kommt eine Beschwerde, lässt sich rasch nachvollziehen, was wann gemacht wurde und wo nachgebessert werden muss.
Muss der Innenhof im Winter geräumt werden?
Nach § 93 StVO in der Regel nicht. Für Innenhöfe und Wege innerhalb einer Wohnhausanlage gilt diese Räumpflicht nicht, wohl aber für den unmittelbaren Eingangsbereich. So fasst ein Seminar der Wirtschaftskammer die Rechtsprechung zusammen. Geräumt werden muss trotzdem oft: Wer auf seinem Grund Verkehr für Menschen eröffnet, muss für Verkehrssicherheit sorgen. Gegenüber Mietern ist das Räumen und Streuen der Zugangswege zudem eine Pflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag. Darum gehören Innenhof und Wege mit Plan in den Vertrag für den Winterdienst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
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