Objektbetreuung · Hausbetreuung
Objektbetreuung: Hausbetreuung für Wohnanlagen und Liegenschaften
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Wir reinigen die allgemeinen Teile, machen Kontrollgänge, bedienen einfache Haustechnik, pflegen die Außenanlagen und übernehmen den Winterdienst – nach einem Plan, den wir mit Ihnen festlegen.
- Innen und außen nach einem Plan
- Feste Ansprechperson für die Hausverwaltung
- Winterdienst und Grünpflege im selben Vertrag

01Überblick
Was Hausbetreuung umfasst
Was zur Hausbetreuung gehört, umschreibt das Mietrechtsgesetz: die allgemein benützbaren Räume, Flächen und Anlagen reinhalten und warten, die Gehsteige samt Schneeräumung betreuen und das Haus beaufsichtigen (§ 23 MRG). Für Hausverwaltungen heißt das: Jemand ist regelmäßig im Haus, hält es in Ordnung und merkt, wenn etwas nicht stimmt.
Im Gewerberecht ist Hausbetreuung, oft auch Hausmeisterservice genannt, ein freies Gewerbe: einfache Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten. Reparaturen und qualifizierte Prüfungen bleiben Sache von Fachbetrieben, etwa Installateur oder Elektrotechnik. Wir führen sie nicht selbst aus, sondern melden Mängel, damit der passende Fachbetrieb kommt.
So betreuen wir Liegenschaften in Wels und Umgebung: innen und außen, das ganze Jahr.
02Leistungen
Bausteine der Objektbetreuung
Wählen Sie, was Ihre Liegenschaft braucht. Jeder Baustein hat eine eigene Seite mit Umfang, Ablauf und Antworten.
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01 / 06
Wohnanlagenbetreuung
Stiegenhäuser, Allgemeinräume, Müllraum und Außenflächen einer ganzen Wohnanlage – abgestimmt mit der Hausverwaltung.
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02 / 06
Überprüfung & Instandhaltung
Regelmäßige Kontrollgänge durch Haus und Außenanlagen, einfache Arbeiten gleich vor Ort und Meldungen an die Hausverwaltung, wenn ein Fachbetrieb gebraucht wird.
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03 / 06
Stiegenhausreinigung
Stiegen, Podeste, Handläufe, Eingang und Lift im fixen Rhythmus – der Teil des Hauses, den alle zuerst sehen.
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04 / 06
Winterdienst
Gehsteige, Zugänge, Zufahrten und Parkplätze räumen und streuen – samt Erklärung, was § 93 StVO von Eigentümern verlangt.
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05 / 06
Grünpflege
Rasenflächen, Beete und Laub: mähen, gießen, jäten und rechen, abgestimmt auf Wuchs und Wetter.
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06 / 06
Parkplatz- & Garagenpflege
Fahrgassen kehren, Laub und Abfall entfernen, Splitt und Salz nach dem Winter beseitigen – auf Parkplätzen, Zufahrten und in Tiefgaragen.
03Jahreslauf
Hausbetreuung im Jahreslauf
Dieselbe Liegenschaft, vier Jahreszeiten – als grobe Orientierung: Schnee fällt manchmal schon im November oder noch im März.
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März bis Mai
Frühling: aufräumen nach dem Winter
Streusplitt von Gehsteigen, Wegen und Zufahrten kehren, sobald er nicht mehr gebraucht wird. Dazu Frühjahrsreinigung der allgemeinen Teile, erster Rasenschnitt, Beete jäten.
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Juni bis August
Sommer: Rasen, Beete, Spielplatz
Rasen mähen, gießen, Unkraut in Beeten und Fugen jäten. Der Spielplatz ist jetzt stark genutzt: Spielgeräte per Sichtkontrolle prüfen und Schäden melden.
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September bis November Jetzt
Herbst: Laub und Vorbereitung
Laub von Wegen, Rasen und Zufahrten rechen, bevor es rutschig wird und Abläufe verstopft. Dachrinnen von Laub befreien, den Flächenplan für den Winter festlegen.
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Dezember bis Februar
Winter: räumen, streuen, sauber halten
Gehsteige, Zugänge und Stiegen bei Schnee und Glatteis räumen und streuen. Eingänge von hereingetragenem Splitt sauber halten, Dächer an Tauwettertagen beobachten.
04Umfang
Typische Aufgaben der Hausbetreuung
Was Ihre Liegenschaft braucht und wie oft, steht im Leistungsverzeichnis.
Allgemeine Teile reinigen
Stiegenhaus, Gänge, Kellergänge, Waschküche, Trockenraum und Lift – die Bereiche, die alle im Haus nutzen.
Müllraum und Müllplatz
Müllraum und Müllplatz sauber halten, auf Wunsch auch die Tonnen – gegen Geruch und Ungeziefer.
Kontrollgänge
Beleuchtung, Fluchtwege, Spielplatz und Müllbehälter per Sichtkontrolle prüfen, das Garagentor auf seine Funktion.
Einfache Haustechnik
Leuchtmittel tauschen, Heizung und Lüftung ein- und ausschalten, Anzeigen ablesen. Reparaturen übernimmt der Fachbetrieb.
Mängel melden
Schäden und Auffälligkeiten mit Foto und Ortsangabe an die Hausverwaltung melden, auch wenn sie klein wirken.
Gehsteige, Höfe und Parkplätze kehren
Die befestigten Flächen rund ums Haus im vereinbarten Rhythmus kehren, auch Zufahrt, Wege zwischen den Häusern und Fahrradabstellplatz.
Rasen, Beete und Laub
Rasen mähen, Laub rechen, Grünflächen gießen und Beete jäten. Baum- und Strauchschnitt gehören zum Gärtner.
Schneeräumung
Gehsteige, Hauszugänge und Stiegen räumen und streuen – im selben Vertrag wie die Hausbetreuung oder als eigener Winterdienst.
05Ihr Nutzen
Was Hausverwaltungen davon haben
Ein Vertrag für innen und außen
Reinigung, Kontrollen, Außenanlagen und Winterdienst in einem Vertrag – weniger Abstimmung zwischen einzelnen Firmen.
Meldungen statt Überraschungen
Wer regelmäßig im Haus ist, sieht Schäden früh. Meldungen mit Foto zeigen Ihnen, wo es eilt und wo ein Termin beim Fachbetrieb reicht.
Kosten nachvollziehbar abrechnen
Ein Leistungsverzeichnis mit Aufgaben und Intervallen macht die Betriebskostenabrechnung prüfbar – für Eigentümer wie für Mieter.
Eine Ansprechperson
Eine feste Ansprechperson für Ihr Objekt, die Liegenschaft, Hausordnung und Abläufe kennt.
06Fragen
Häufige Fragen zur Hausbetreuung
Was kostet Hausbetreuung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil jede Liegenschaft anders ist. Den Aufwand bestimmen vor allem Größe des Objekts, Zahl der Stiegen und Wohnungen, Außenflächen und Tiefgarage, der Rhythmus der Leistungen und ein allfälliger Winterdienst. Abgerechnet wird als Monatspauschale oder nach Aufwand. Im schriftlichen Angebot steht jede Leistung mit ihrem Rhythmus.
Welche Aufgaben umfasst die Hausbetreuung?
Im Kern geht es um drei Dinge: das Haus sauber halten, regelmäßig nach dem Rechten sehen und die Außenflächen pflegen. Dazu zählen etwa Stiegenhaus, Waschküche und Kellergänge reinigen, Beleuchtung und Fluchtwege kontrollieren, einfache Haustechnik bedienen, Wege kehren, Rasen mähen und Laub rechen. Im Winter kommt die Schneeräumung der Gehsteige dazu.
Ist die Hausbetreuung Teil der Betriebskosten?
In Mietshäusern, für die das Mietrechtsgesetz mit seinen Betriebskostenregeln gilt: ja. Das Gesetz zählt die Hausbetreuung ausdrücklich zu den Betriebskosten, in angemessener Höhe und ebenso, wenn ein beauftragter Betrieb sie erledigt (§ 21 Abs. 1 Z 8 und § 23 MRG). Für Wohnungseigentum, gemeinnützige Bauvereinigungen und Häuser außerhalb des MRG können andere Regeln gelten – im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.
Wie oft kommt die Hausbetreuung?
So oft, wie die einzelne Leistung es braucht. Eine große Wohnanlage verlangt einen anderen Rhythmus als ein Haus mit sechs Wohnungen. Grünflächen brauchen in der Hauptsaison mehr Pflege, der Winterdienst richtet sich nach dem Wetter. Intervalle und Kontrollen halten wir für jede Leistung im Vertrag fest.
Gehört der Winterdienst zur Hausbetreuung?
In der Regel ja. Laut Mietrechtsgesetz zählt die Schneeräumung der Gehsteige zu den Aufgaben der Hausbetreuung. Gewerberechtlich deckt die Hausbetreuung den Winterdienst, wenn ein Gesamtvertrag mit Eigentümer oder Hausverwaltung besteht; reine Schneeräumung ist ein eigenes Gewerbe. Bei uns lassen sich Hausbetreuung und Winterdienst in einem Vertrag vereinbaren. Welche Flächen § 93 StVO erfasst und wie die Pflicht übergeht, steht auf der Seite Winterdienst.
Was darf eine Hausbetreuung nicht übernehmen?
Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen, etwa an Elektroanlage, Heizung, Sanitär oder Schließanlage – sie gehören Fachbetrieben. Erlaubt sind einfache Tätigkeiten: Leuchtmittel tauschen, in laienbedienbaren Verteilern Sicherungspatronen bis 63 A wechseln, Heizung und Lüftung bedienen, Garagentore und Fluchtwege kontrollieren. Für die Aufzugsbetreuung ist zusätzlich eine Ausbildung zur Aufzugswartin oder zum Aufzugswart nötig.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Ein Plan für Ihre Liegenschaft
Nennen Sie uns Adresse, Zahl der Stiegen und Wohnungen und die Außenflächen. Sie erhalten einen Vorschlag für Leistungen und Intervalle.
