Objektbetreuung · Überprüfung

Überprüfung und Instandhaltung Ihrer Liegenschaft

Regelmäßige Kontrollgänge und Sichtkontrollen, einfache Wartungsarbeiten gleich vor Ort und Mängelmeldungen an Sie oder Ihre Hausverwaltung – damit der richtige Fachbetrieb kommt, bevor aus einem kleinen Mangel ein Schaden wird.

Auf einen Blick

  • Kontrollgänge nach festem Plan
  • Mängelmeldung mit Foto
  • Einfache Wartung gleich vor Ort
Hausbetreuer prüft mit einer Taschenlampe einen freien Fluchtweg im Kellergang

01Überblick

Hinschauen, erledigen, melden

Bei jedem Einsatz gehen wir eine feste Prüfliste durch: Sind die Fluchtwege frei? Brennt das Licht im Kellergang? Schließt das Garagentor? Sind Spielgeräte und Müllplatz in Ordnung? Wer regelmäßig so hinschaut, bemerkt Mängel, bevor jemand stolpert, im Dunkeln steht oder vor einem verstellten Notausgang.

Instandhaltung heißt bei uns: Sichtkontrollen machen wir selbst, einfache Arbeiten wie den Tausch eines Leuchtmittels ebenso. Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen gehören Fachbetrieben wie Installateur, Elektrotechnik, Schlosserei, Kälte- und Klimatechnik oder der Aufzugsfirma. Den Bedarf dafür melden wir Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung.

Überprüfung und Instandhaltung sind Teil unserer Objektbetreuung – für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte in Wels und Umgebung.

02Umfang

Was wir kontrollieren und erledigen

Jeder Punkt bleibt in dem Rahmen, den das Gewerberecht der Hausbetreuung setzt. Was darüber hinausgeht, melden wir.

  • Fluchtwege und Notausgänge

    Sichtkontrolle, ob Fluchtwege frei und benutzbar sind. Verstellte Gänge, blockierte Türen oder dunkle Abschnitte melden wir der Hausverwaltung.

  • Spielplatz und Spielgeräte

    Sichtkontrolle auf erkennbare Schäden, lose Teile, Verschmutzung und gefährliche Gegenstände wie Glasscherben. Die Inspektionen nach Norm machen befähigte Fachleute.

  • Müllbehälter und Müllplatz

    Sichtkontrolle der Behälter und des Platzes: Schäden, überfüllte Tonnen, offene Deckel, Abfall daneben.

  • CO-Warnanlage und Drucksteigerungsanlage

    Sichtkontrolle in Garage und Technikraum. Zeigt eine Anlage eine Störung, melden wir sie der Hausverwaltung.

  • Garagentor

    Funktionskontrolle: Öffnet und schließt das Tor wie vorgesehen? Störungen melden wir, die Reparatur macht der Fachbetrieb.

  • Heizung und Lüftung

    Anlagen nach Vorgabe ein- und ausschalten und Anzeigen ablesen, Abweichungen melden. Wartung und Reparatur bleiben beim Fachbetrieb.

  • Leuchtmittel

    Glühbirnen und Leuchtstoffröhren in allgemeinen Bereichen gleich tauschen. Defekte Leuchten und Neonschriften gehören zur Elektrotechnik.

  • Sicherungspatronen

    Sicherungspatronen bis 63 A in laienbedienbaren Verteilern tauschen. NH-Sicherungen und alle Arbeiten an der Elektroanlage bleiben dem Elektrofachbetrieb.

  • Unterflurhydranten

    Unterflurhydranten nach Vorgabe des Eigentümers entleeren und wieder füllen.

  • Aufzug

    Liftkabine und Türen sauber halten, Störungen der Hausverwaltung melden. Die Aufzugsbetreuung selbst nur mit ausgebildeter Aufzugswartin oder ausgebildetem Aufzugswart; Wartung und Reparatur übernimmt die Aufzugsfirma.

03Wissen

Spielplatz: Sichtkontrolle ist nicht Hauptinspektion

Stand: Oktober 2026Laut WKO-Infoblatt zu ÖNORM EN 1176-7, Stand 12/2025. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die ÖNORM EN 1176-7 unterscheidet laut WKO-Infoblatt drei Stufen der Kontrolle. Zur Hausbetreuung gehört die erste: die einfache Sichtkontrolle.

Kontrollstufen für Spielplätze nach ÖNORM EN 1176-7 laut WKO-Infoblatt (Stand 12/2025)
PrüfungRhythmusWer prüft
Einfache Sichtkontrollewöchentlich, bei starker Nutzung oder Vandalismus täglichohne besondere Ausbildung, Arbeiten werden dokumentiert
Operative Inspektionalle ein bis drei MonatePerson mit entsprechender Befähigung
Hauptinspektionjährlich, höchstens zwölf Monate Abstandfachkundige Person, mit Gutachten

Die einfache Sichtkontrolle übernehmen wir im vereinbarten Rhythmus und dokumentieren sie. Operative Inspektion und Hauptinspektion gehören in die Hände befähigter bzw. fachkundiger Personen; diese Inspektionen übernehmen wir nicht.

04Ablauf

So läuft die Betreuung ab

  1. Begehung und Prüfliste

    Bei einer Begehung erfassen wir, was es im Objekt zu kontrollieren gibt: Fluchtwege, Beleuchtung, Spielplatz, Garagentor, Technikräume. Daraus entsteht die Prüfliste.

  2. Kontrollgänge im Rhythmus

    Die Prüfliste gehen wir in dem Rhythmus durch, den wir vereinbaren. Für den Spielplatz sieht die Norm laut WKO-Infoblatt eine wöchentliche Sichtkontrolle vor.

  3. Einfaches gleich erledigen

    Kleinigkeiten wie ein defektes Leuchtmittel erledigen wir beim selben Einsatz.

  4. Meldung mit Foto

    Jeder Mangel geht mit Foto, Ort und kurzer Beschreibung an die Hausverwaltung.

  5. Fachbetrieb beauftragen

    Die Hausverwaltung beauftragt den passenden Fachbetrieb – auf Wunsch stimmen wir Termin und Zugang mit ihm ab.

05Fragen

Häufige Fragen zu Überprüfung und Instandhaltung

Was ist eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300?

Eine strukturierte Kontrolle der Sicherheit eines Gebäudes. Die ÖNORM B 1300 gilt für Wohngebäude, die ÖNORM B 1301 für Nicht-Wohngebäude. Beide bieten Checklisten für regelmäßige Sichtkontrollen, etwa von Fassade, Dach, Fenstern, Spielplätzen, Aufzügen, Parkplätzen und Fluchtwegen. Laut einem Merkblatt der Wirtschaftskammer bieten Baumeister diese Prüfungen an; Eigentümer können auch nur Teilbereiche prüfen lassen. Die Hausbetreuung ergänzt das mit laufenden Sichtkontrollen zwischen den Prüfterminen. Die Objektsicherheitsprüfung selbst bieten wir nicht an.

Wie oft muss ein Spielplatz überprüft werden?

Laut WKO-Infoblatt zur ÖNORM EN 1176-7 in drei Stufen. Die einfache Sichtkontrolle ist wöchentlich fällig, bei starker Nutzung oder Vandalismus täglich. Die operative Inspektion folgt alle ein bis drei Monate, die Hauptinspektion jährlich mit höchstens zwölf Monaten Abstand. Die Sichtkontrolle braucht keine besondere Ausbildung, soll aber dokumentiert werden. Die Hauptinspektion macht eine fachkundige Person, die ein Gutachten erstellt.

Was gehört zur Wartung der Haustechnik?

Zu unterscheiden sind einfache Tätigkeiten und die eigentliche Wartung. Die Hausbetreuung darf Heizung und Lüftung ein- und ausschalten, Anzeigen ablesen, Leuchtmittel und Sicherungspatronen tauschen, Garagentore auf ihre Funktion und CO-Warnanlagen per Sichtkontrolle prüfen. Die Wartung selbst regelt Ihr Wartungsvertrag mit dem Fachbetrieb; die Intervalle ergeben sich aus Herstellerangaben und Vorschriften. Unser Teil: Auffälligkeiten früh erkennen und an Sie melden.

Machen Sie auch Kleinreparaturen?

Nein, Reparaturen übernehmen wir nicht. Die Hausbetreuung darf nur einfache Tätigkeiten ausführen, etwa Leuchtmittel oder Sicherungspatronen tauschen. Reparaturen – der tropfende Wasserhahn, das klemmende Schloss, die lose Steckdose – gehören den jeweiligen Professionisten. Wir melden den Schaden mit Foto und stimmen auf Wunsch den Termin mit dem Fachbetrieb ab. So bleibt jede Arbeit bei jemandem, der dafür befugt ist.

Betreuen Sie auch Aufzüge?

Reinigen ja, warten nein. Kabine, Türen und Boden reinigen wir im Rahmen der Hausbetreuung und melden, was uns auffällt. Für die Betreuung von Aufzügen braucht es eine eigene Ausbildung zur Aufzugswartin bzw. zum Aufzugswart; Wartung und Reparaturen sind Sache der Aufzugsfirma. Eine Aufzugswartin oder einen Aufzugswart stellen wir derzeit nicht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Kontrollgänge für Ihr Objekt

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht und was heute schon geprüft wird. Wir schlagen Ihnen Prüfliste und Rhythmus vor.