Rechtliches

Impressum

Wer diese Website betreibt und wie Sie uns erreichen: Angaben zum Unternehmen nach § 5 E-Commerce-Gesetz, Gewerberecht, Offenlegung nach § 25 Mediengesetz und der Nachweis zu den Bildern.

Stand: 21. Oktober 2026

Angaben zum Unternehmen

Unternehmen
Steinmark Facility Services
Inhaber
Ardit Zendeli
Rechtsform
Einzelunternehmen
Anschrift
Grieskirchner Straße 92, 4600 Wels
UID-Nummer
ATU73728148

Steinmark bietet Gebäudereinigung, Winterdienst, Objektbetreuung und Außenanlagenpflege an. Für Anfragen nutzen Sie am einfachsten die Kontaktseite. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, lesen Sie in der Datenschutzerklärung.

Gewerberecht und Aufsicht

Gewerbeberechtigung
Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)
Standort der Gewerbeberechtigung
Grieskirchner Straße 92, 4600 Wels
Gewerbebehörde
Magistrat der Stadt Wels
Kammerzugehörigkeit
Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Berufsrecht
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Die Gewerbeordnung und die übrigen Gesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundes frei zugänglich.

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Medieninhaber dieser Website ist der Inhaber des oben genannten Unternehmens als natürliche Person. Weil die Website mit dem Ratgeber auch allgemeine Informationen bietet, nennen wir vorsorglich zusätzlich die Blattlinie (§ 25 Abs. 4 MedienG).

Medieninhaber
Ardit Zendeli
Unternehmensgegenstand
Gebäudereinigung, Hausbetreuung, Winterdienst und Pflege von Außenanlagen
Niederlassung
Wels
Blattlinie
Information über die Leistungen von Steinmark in den Bereichen Gebäudereinigung, Winterdienst, Objektbetreuung und Außenanlagenpflege sowie allgemeine Informationen zu diesen Themen.

Bildnachweis

Die Fotos und Videos auf dieser Website sind Symbolbilder: Die abgebildeten Personen, Fahrzeuge und Gebäude haben keinen Bezug zu unserem Betrieb, zu unseren Kundinnen und Kunden oder zu deren Objekten. Icons und Grafiken wurden eigens für diese Website gezeichnet.

Hinweis zu Ratgeber-Inhalten

Die Beiträge im Ratgeber geben einen allgemeinen Überblick, etwa zur Räum- und Streupflicht. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze, Verordnungen der Gemeinden und Kollektivverträge ändern sich; jeder Beitrag nennt den Stand, auf dem er beruht.