Über uns

Über uns: Steinmark Facility Services aus Wels

Ein Betrieb, vier Bereiche: Gebäudereinigung, Winterdienst, Objektbetreuung und Außenanlagenpflege. Wir arbeiten für Hausverwaltungen, Unternehmen und Wohnanlagen, im Sommer wie im Winter.

  • Standort in Wels
  • Schriftliches Leistungsverzeichnis
  • Alle Angaben zum Unternehmen im Impressum
Stillleben mit Mikrofasertüchern, Fensterabzieher, Handschuhen, Schneeschaufel und Laubrechen

01Überblick

Wer wir sind

Steinmark betreut Gebäude und Liegenschaften von Wels aus: Büros und Stiegenhäuser innen, Gehsteige, Grünflächen und Parkplätze außen. Unsere Leistungen richten sich an Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, an Unternehmen, Ordinationen und die Gastronomie sowie an Gemeinden.

Jeder der vier Bereiche hat ein eigenes Zeichen: das Funkeln für die Gebäudereinigung, die Schneeflocke für den Winterdienst, das Haus für die Objektbetreuung und die Blätter für die Außenanlagenpflege. Diese Zeichen begleiten Sie durch die ganze Website.

Wer hinter Steinmark steht, erfahren Sie im persönlichen Gespräch – am Telefon oder beim Termin in Ihrem Objekt.

02Leistungen

Unsere vier Bereiche

03Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

Keine Versprechen, die sich nicht prüfen lassen, sondern eine Arbeitsweise, die Sie nachvollziehen können.

  1. Schriftlich statt mündlich

    Räume und Flächen, Intervalle und Zeitfenster stehen im Leistungsverzeichnis. Es ist Grundlage des Angebots und Maßstab für jeden Einsatz.

  2. Örtliche Regeln im Blick

    In Wels gelten verkürzte Räumzeiten, in Linz regelt eine Verordnung, wo Salz gestreut werden darf und welcher Splitt erlaubt ist. Danach planen wir den Winterdienst.

  3. Löhne offen genannt

    In jedem Stelleninserat steht das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag, so wie es das Gleichbehandlungsgesetz verlangt. Mehr dazu unter Karriere.

  4. Nachvollziehbar betreut

    Nachweise halten fest, wann was erledigt wurde. Eine feste Ansprechperson kennt Ihr Objekt und ist für Rückfragen da.

  5. Klare Grenzen

    Reparaturen, Prüfungen mit Gutachten und Baumschnitt gehören zu befugten Fachbetrieben. Wir sagen offen, was wir übernehmen und was nicht.

04Wissen

Transparenz bei Bildern und Angaben

Die Fotos und Videos auf dieser Website sind Symbolbilder: Personen, Fahrzeuge und Gebäude darauf stehen in keinem Zusammenhang mit unserem Betrieb oder mit Kundenobjekten. Echte Aufnahmen aus unserer Arbeit ersetzen sie nach und nach.

Die Angaben zum Unternehmen, die Gewerbeberechtigungen mit ihrem Wortlaut und die zuständige Gewerbebehörde finden Sie im Impressum.

05Einsatzgebiet

Von Wels aus im Einsatz

Steinmark arbeitet von der Grieskirchner Straße 92 in 4600 Wels aus. Betreut werden Büros, Wohnanlagen, Betriebe und ihre Außenanlagen in Wels und den umliegenden Bezirken.

  • Wels Standort

06Fragen

Fragen zu Steinmark

Welche Gewerbeberechtigungen hat Steinmark?

Die angemeldeten Gewerbe stehen mit ihrem genauen Wortlaut im Impressum. Der Wortlaut zählt, weil er bestimmt, was ein Betrieb tun darf: Büro-, Ordinations-, Glas-, Fassaden- und Industriereinigung gehören zum Handwerk „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“, das einen Befähigungsnachweis verlangt. Hausbetreuung und Schneeräumung sind dagegen freie Gewerbe. Fragen Sie bei jeder Vergabe nach der passenden Berechtigung – auch bei uns.

Worauf sollten Sie bei Haftung und Versicherung achten?

Beides sollten Sie bei jeder Vergabe klären, besonders beim Winterdienst: Wer die Räum- und Streupflicht vertraglich übernimmt, haftet auch für leichte Fahrlässigkeit. Als Eigentümer müssen Sie den Dienst trotzdem sorgfältig auswählen und kontrollieren. Lassen Sie sich deshalb von jedem Anbieter den Nachweis seiner Betriebshaftpflichtversicherung zeigen, bevor Sie einen Vertrag schließen.

Wie wird die Qualität kontrolliert?

Gemessen wird am Leistungsverzeichnis: Jede Position lässt sich vor Ort nachprüfen, von Ihnen wie von uns. Dazu kommen eigene Objektkontrollen und ein vereinbarter Weg für Reklamationen. Halten Sie im Vertrag fest, wie Mängel gemeldet und behoben werden. Dann ist für beide Seiten klar, was im Fall einer Beanstandung passiert.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Lernen wir uns kennen

Erzählen Sie uns von Ihrem Objekt. Am besten sehen wir es uns gemeinsam vor Ort an – danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.