Unterhaltsreinigung · Stiegenhaus

Stiegenhausreinigung für Wohnhäuser und Wohnanlagen

Stiegen, Podeste, Handläufe, Eingänge, Lift und Glas im fixen Rhythmus – abgestimmt mit Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, damit der erste Eindruck im Haus stimmt.

Auf einen Blick

  • Fixer Reinigungsrhythmus
  • Reinigungsnachweis im Haus
  • Abrechnung über die Betriebskosten möglich
Helles Stiegenhaus mit frisch gewischten Stufen, eine Reinigungskraft auf dem Podest

01Überblick

Was jeder im Haus täglich sieht

Bewohnerinnen und Bewohner, Gäste, Zustelldienste und Interessenten bei einer Wohnungsbesichtigung: Sie alle gehen durch Eingang und Stiegenhaus. Ein gepflegter Eingang und saubere Stiegen zeigen, wie ein Haus betreut wird.

Wir reinigen die allgemein zugänglichen Teile von Wohnhäusern und Wohnanlagen: Stiegen und Gänge, Lift, Kellergänge, Waschküche und Trockenraum. Gemischt genutzte Häuser mit Büros oder Ordinationen besprechen wir auf Anfrage.

Die Stiegenhausreinigung gehört zu unserer Unterhaltsreinigung und ist oft der erste Baustein der Objektbetreuung, zu der auch Außenanlagen, Winterdienst und Sichtkontrollen gehören können.

02Umfang

Was zur Stiegenhausreinigung gehört

Der Reinigungsplan legt fest, was bei jedem Termin gemacht wird und was in größeren Abständen. Typisch sind:

  • Stiegen und Podeste

    Kehren oder saugen und feucht wischen, mit Blick auf Stufenkanten, Ecken und Sockelleisten.

  • Handläufe und Türschnallen

    Handläufe, Geländer, Türschnallen und Türgriffe feucht abwischen – hier greift jede Hand im Haus hin.

  • Eingangsbereich

    Boden, Schmutzfangmatten und Fußabstreifer reinigen – hier kommt der meiste Schmutz ins Haus.

  • Briefkästen, Klingeltableau, Lichtschalter

    Briefkastenanlage, Gegensprechanlage, Klingeltableau und Lichtschalter von Staub und Fingerspuren befreien.

  • Lift

    Kabine innen mit Boden, Wänden, Spiegel und Bedienfeld reinigen, dazu die Lifttüren in jedem Geschoß.

  • Glas

    Eingangstür und Stiegenhausfenster reinigen, soweit sie vom Boden oder mit einer Steighilfe erreichbar sind. Höhere Glasflächen übernimmt die Fenster- & Fassadenreinigung.

  • Keller und Nebenräume

    Keller- und Fahrradraum, Waschküche und Trockenraum reinigen – die allgemeinen Teile, nicht die einzelnen Abteile.

  • In größeren Abständen

    Spinnweben entfernen, Heizkörper, Fensterbretter und Wandleuchten abwischen – nach einem Wechselplan, der jeden Bereich regelmäßig erfasst.

  • Vor dem Haus

    Laub, Zigarettenstummel und Schmutz vor dem Eingang entfernen, damit möglichst wenig ins Haus getragen wird.

  • Müllraum

    Die Reinigung von Müllraum und Müllplatz übernehmen wir im Rahmen der Wohnanlagenbetreuung, auf Wunsch gemeinsam mit dem Stiegenhaus.

04Ihr Nutzen

Der Nutzen für Hausverwaltung und Eigentümer

  • Fixer Rhythmus statt Zuruf

    Gereinigt wird nach Plan und nicht erst, wenn sich jemand beschwert. Bewohnerinnen und Bewohner wissen, woran sie sind.

  • Nachweis und Ansprechperson

    Jeder Termin ist im Haus dokumentiert, und eine feste Ansprechperson ist für Rückfragen da.

  • Ein Blick auf das ganze Haus

    Zur Hausbetreuung gehört nach dem Mietrechtsgesetz auch die Beaufsichtigung des Hauses. Was beim Reinigen auffällt, etwa eine kaputte Leuchte oder eine klemmende Tür, melden wir der Hausverwaltung.

  • Abrechenbar über die Betriebskosten

    Wo die Betriebskostenregeln des Mietrechtsgesetzes gelten, sind angemessene Hausbetreuungskosten Betriebskosten – auch bei einem beauftragten Reinigungsunternehmen.

05Ablauf

Vom Rundgang zum Reinigungsplan

  1. Begehung

    Wir sehen uns das Haus mit Ihnen an: Stiegen und Stockwerke, Lift, Beläge, Keller- und Nebenräume, Glasflächen und den Eingang.

  2. Reinigungsplan und Angebot

    Sie erhalten einen Reinigungsplan mit Intervall je Bereich und das Angebot dazu, meist pauschal pro Monat.

  3. Start und Aushang

    Mit dem ersten Termin geht der Plan in Betrieb. Ein Aushang im Eingang nennt Reinigungstage und Kontakt.

  4. Kontrolle und Meldungen

    Regelmäßige Kontrollen prüfen, ob der Plan im Haus funktioniert. Änderungswünsche der Hausverwaltung fließen in den Plan ein.

06Fragen

Häufige Fragen zur Stiegenhausreinigung

Wie oft sollte ein Stiegenhaus gereinigt werden?

Eine Regel für alle Häuser gibt es nicht. Ob wöchentlich, alle zwei Wochen oder öfter, hängt von der Zahl der Wohnungen, der Größe des Hauses und der Nutzung ab. Ein großes Haus mit vielen Parteien, Kinderwägen und Fahrrädern braucht kürzere Abstände als ein kleines Haus mit wenigen Parteien. Unterschiedliche Intervalle je Bereich, etwa für Eingang und obere Geschoße, hält der Reinigungsplan fest.

Was kostet eine Stiegenhausreinigung?

Das hängt vom Haus ab: von der Zahl der Stiegen und Stockwerke, der Fläche, dem Lift, den Glasflächen und dem Intervall. Ein Preis pro Quadratmeter sagt bei Stiegenhäusern wenig, weil Stufen, Geländer und Lift mehr Arbeit machen als ebene Flächen. Abgerechnet wird meist als Monatspauschale, bei Bedarf nach Aufwand. Grundlage des Angebots ist der Reinigungsplan, den wir nach der Begehung erstellen.

Wer muss das Stiegenhaus reinigen – Mieter oder Eigentümer?

In der Regel die Eigentümerseite, meist über die Hausverwaltung. Das Mietrechtsgesetz zählt die Reinhaltung der gemeinsam benützbaren Räume, etwa Stiegenhaus und Gänge, zur Hausbetreuung – erledigt vom Vermieter selbst, von seinem Personal oder von einem beauftragten Unternehmen. Hausordnung und Mietvertrag können Einzelheiten regeln. In Wohnungseigentumsanlagen ist die Hausordnung eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung, über die die Eigentümer mit Mehrheit entscheiden.

Was gehört in einen Reinigungsplan für das Stiegenhaus?

Alle Bereiche, die gereinigt werden – Stiegen und Podeste, Eingang, Lift, Glas, Keller- und Nebenräume –, dazu je Bereich die Tätigkeit und das Intervall. Außerdem: wer zuständig ist, an welchen Tagen gereinigt wird, wie die Reinigung nachgewiesen wird und an wen sich Bewohnerinnen und Bewohner wenden können. Ein Aushang im Eingang macht den Plan für alle sichtbar.

Sind die Kosten der Stiegenhausreinigung Betriebskosten?

Ja, soweit die Betriebskostenregeln des Mietrechtsgesetzes gelten. Die Reinhaltung der allgemeinen Teile ist Hausbetreuung im Sinn des Gesetzes. Ihre angemessenen Kosten sind Betriebskosten, auch wenn die Arbeit ein Reinigungsunternehmen erledigt (§ 21 Abs. 1 Z 8 und § 23 MRG). Im Wohnungseigentum, bei gemeinnützigen Bauvereinigungen und in Häusern außerhalb des Mietrechtsgesetzes kann die Aufteilung anders aussehen; das klärt im Einzelfall die Hausverwaltung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Ein Plan für Ihr Stiegenhaus

Schicken Sie uns die Eckdaten des Hauses – Stiegen, Geschoße, Lift – und wir schlagen Ihnen einen Reinigungsplan vor.