Gebäudereinigung aus Wels

Gebäudereinigung für Büros, Ordinationen, Wohnhäuser und Betriebe

Für den Alltag die Unterhaltsreinigung nach festem Intervall, für besondere Anlässe die gründliche Sonderreinigung. Was wann und wie gereinigt wird, legen wir mit Ihnen schriftlich fest – Raum für Raum.

  • Unterhalts- und Sonderreinigung in einem Plan
  • Leistungsverzeichnis mit Flächen und Intervallen
  • Einsätze, wenn Ihr Betrieb ruht
Heller Empfangsbereich eines Bürogebäudes nach der Reinigung, am Rand ein Reinigungswagen

01Überblick

Laufend sauber oder einmal gründlich

Die Unterhaltsreinigung hält genutzte Räume in festen Intervallen sauber: täglich, mehrmals pro Woche oder seltener, je nach Raum und Nutzung. Der Kollektivvertrag der Reinigungsbranche unterscheidet dabei Sicht-, Teil- und Vollreinigung.

Die Sonderreinigung setzt dort an, wo der regelmäßige Durchgang nicht mehr reicht. Sie reinigt Flächen vollflächig, vom Boden bis zur Wand, und entfernt haftenden Schmutz sowie alte Pflegefilme – typisch ist die Grundreinigung eines Bodens. Anlässe sind etwa ein Mieterwechsel, das Bauende, das Frühjahr nach Splitt und Salz oder sichtbare Beläge auf Glas, Fassade, Dach und PV-Modulen.

Viele Objekte brauchen beides: einen Plan für den Alltag und gezielte Einsätze, wenn ein Anlass da ist. Wann welche Reinigung passt, erklärt unser Ratgeber Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung.

02Leistungen

Zwei Bereiche, elf Leistungen

Laufende Reinigung und Einsätze aus Anlass: Zu jeder Leistung finden Sie Umfang, Verfahren und Antworten auf typische Fragen.

03Für wen

Welche Reinigung zu Ihrem Objekt passt

Welche Leistungen sich je Objektart meist ergänzen – eine Orientierung, keine Vorgabe. Den genauen Bedarf klären wir bei der Besichtigung.

04Ihr Nutzen

Woran Sie gute Gebäudereinigung erkennen

  • Planbarkeit

    Das Leistungsverzeichnis hält fest, welche Räume wie oft gereinigt werden, was dazugehört und in welchem Zeitfenster. So wissen alle, was vereinbart ist.

  • Werterhalt

    Böden und Oberflächen reinigen und pflegen wir nach Herstellerangabe. So bleiben Beläge länger schön und lassen sich leichter reinigen.

  • Hygiene nach Ihren Vorgaben

    In Ordinationen gilt Ihr Hygieneplan, in Gastronomieküchen Ihr Reinigungs- und Desinfektionsplan. Wir arbeiten danach und halten fest, was erledigt ist.

  • Ruhe im Betrieb

    Gereinigt wird dann, wenn es Ihren Ablauf am wenigsten stört: früh am Morgen, abends oder am Wochenende.

05Ablauf

So entsteht Ihr Reinigungsplan

  1. Anfrage

    Sie schildern Objekt, Nutzung und Anliegen – per Formular oder am Telefon. Fotos oder Grundrisse erleichtern die erste Einschätzung.

  2. Besichtigung vor Ort

    Wir sehen uns Flächen und Bodenbeläge, Sanitär- und Küchenbereiche, Nutzungszeiten und Zugänge an.

  3. Leistungsverzeichnis und Angebot

    Sie erhalten ein Leistungsverzeichnis mit Räumen, Tätigkeiten, Intervallen und Zeitfenstern – und ein Angebot, abgerechnet nach Stunden, Fläche oder als Pauschale.

  4. Start und laufende Kontrolle

    Die Reinigung beginnt zum vereinbarten Termin. Eine feste Ansprechperson und regelmäßige Objektkontrollen sorgen dafür, dass der Plan im Alltag hält.

06Fragen

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung

Was kostet Gebäudereinigung pro Stunde oder pro m²?

Pauschale Stunden- oder Quadratmeterpreise sagen wenig, solange das Objekt nicht bekannt ist. Abgerechnet wird je nach Leistung stundenweise, pro Quadratmeter oder pauschal. Maßgeblich sind Fläche und Bodenbeläge, das Intervall, der Anteil an Sanitär- und Küchenbereichen, das Zeitfenster und die Erreichbarkeit der Flächen. Das Angebot mit allen Positionen folgt nach der Besichtigung.

Wie oft sollte ein Gebäude gereinigt werden?

So oft, wie die Nutzung es verlangt – eine feste Regel für alle Räume gibt es nicht. Sanitärräume, Teeküchen und Eingänge brauchen kürzere Intervalle als ein selten genutztes Besprechungszimmer oder Archiv. Deshalb legen wir das Intervall je Raum im Leistungsverzeichnis fest und passen es an, wenn sich die Nutzung ändert. Sonderreinigungen wie Grund- oder Fensterreinigung planen wir in größeren Abständen oder nach Anlass.

Wer zahlt die Gebäudereinigung – Mieter oder Vermieter?

Das hängt vom Objekt und vom Vertrag ab. Im Wohnhaus gehört die Reinhaltung der allgemein benützbaren Teile im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Hausbetreuung. Deren angemessene Kosten darf der Vermieter als Betriebskosten verrechnen, selbst wenn er ein Reinigungsunternehmen einsetzt (§ 21 Abs. 1 Z 8 und § 23 MRG). Bei Büros und Geschäftslokalen kommt es auf den Mietvertrag an und darauf, ob das Mietrechtsgesetz gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Sonderreinigung?

Die Unterhaltsreinigung läuft in festen Intervallen, umfasst Sicht-, Teil- und Vollreinigung und bewahrt so den gepflegten Zustand. Die Sonderreinigung kommt aus Anlass: Sie reinigt vollflächig und löst Rückstände, die sich über Monate aufgebaut haben – alte Pflegefilme, Kalk, Ablagerungen. Typische Beispiele sind Grund-, Bauend-, Glas- und Fassadenreinigung. Ausführlich erklärt das der Ratgeber Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung.

Darf jede Reinigungsfirma Büros und Ordinationen reinigen?

Nein. Büro-, Ordinations- und Gastronomiereinigung gehören ebenso wie Glas-, Fassaden-, Grund-, Bau- und Industriereinigung zum reglementierten Handwerk „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“. Dafür ist ein Befähigungsnachweis nötig; das freie Gewerbe Hausbetreuung reicht laut Wirtschaftskammer nicht. Ob ein Betrieb berechtigt ist, zeigen sein Impressum und das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Unsere Gewerbeberechtigungen stehen im Impressum.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Ihr Objekt, Ihr Reinigungsplan

Beschreiben Sie kurz Objekt, Flächen und Anliegen. Wir betreuen Objekte in Wels und Umgebung und melden uns mit den nächsten Schritten.