
Facility Services aus Wels
Gebäudereinigung, Winterdienst und Objektbetreuung aus Wels
Wir reinigen Gebäude, räumen und streuen im Winter Gehsteige, betreuen Liegenschaften und pflegen Grünflächen und Parkplätze – für Hausverwaltungen, Betriebe, Ordinationen und Wohnanlagen. Was wann zu tun ist, steht vorab schriftlich fest.
- Vier Bereiche in einem Auftrag
- Besichtigung vor Ort, dann schriftliches Angebot
- Räum- und Streupflicht per Vertrag übernommen
01Leistungen
Vier Bereiche für Ihre Liegenschaft
Innen und außen, über das ganze Jahr – vom Stiegenhaus über den Gehsteig bis zur Grünfläche. Die Jahresleiste zeigt, wann welcher Bereich gefragt ist.




Dieselbe Wohnanlage im Jahreslauf
- Jän
- Feb
- Mär
- Apr
- Mai
- Jun
- Jul
- Aug
- Sep
- Okt
- Nov
- Dez
Heute, 22. Oktober
Gebäudereinigung
ganzjährig
Laufende Unterhaltsreinigung nach festem Plan und gründliche Sonderreinigung, wenn haftender Schmutz oder alte Pflegefilme mehr verlangen – in Büros, Ordinationen, Gastronomiebetrieben, Stiegenhäusern und Hallen.
Winterdienst
Saison November bis März
Gehsteige, Zugänge, Stiegen und Parkplätze räumen und streuen. Im Ortsgebiet gilt für Gehsteige die Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO – per Vertrag kann sie auf den Winterdienst übergehen.
- Räum- und Streupflicht
- Streuen nach Ortsregel
- Splitt kehren im Frühjahr
Objektbetreuung
ganzjährig
Hausbetreuung für Wohnanlagen und Liegenschaften, im Alltag oft Hausmeisterservice genannt: allgemeine Teile reinigen, Sichtkontrollen, einfache Haustechnik. Mängel melden wir, damit der passende Fachbetrieb kommt.
Außenanlagenpflege
Frühling bis Herbst
Von Frühling bis Herbst Rasen mähen, gießen, Laub rechen und Wege kehren. Parkplätze und Tiefgaragen halten wir auch im Winter sauber.
- Grünpflege
- Parkplatz- & Garagenpflege
- Laub im Herbst
02Winterdienst
2026/27
Winterdienst vor dem ersten Schnee vereinbaren
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer dafür sorgen, dass Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen frei sind. Bei Schnee und Glatteis muss gestreut sein. In Wels gelten verkürzte Zeiten: werktags 6 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7 bis 20 Uhr. Wer jetzt vereinbart, hat Flächen und Ablauf geklärt, bevor es schneit.
- Räumen und streuen auf allen vereinbarten Flächen: Gehsteig, Zugänge, Stiegen, Zufahrt, Parkplatz
- Räum- und Streupflicht per Vertrag übernommen, schriftlich mit Flächenplan
- Streumittel nach Ortsregel: auf Gehsteigen in Wels und Linz in der Regel Splitt
- Nachweis für jeden Einsatz: wann, wo und womit geräumt und gestreut wurde

03Für wen
Für wen wir arbeiten
Typische Leistungen je Objektart, als erste Orientierung. Was Ihr Objekt tatsächlich braucht, legen wir gemeinsam fest.
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Hausverwaltungen & Wohnanlagen
Stiegenhaus, allgemeine Teile, Grünflächen und Winterdienst nach einem gemeinsamen Plan – mit Leistungen, die Sie gegenüber Eigentümern und Mietern nachvollziehbar abrechnen.
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Büros & Kanzleien
Arbeitsplätze, Böden, Teeküche und Sanitärräume im vereinbarten Intervall, dazu Fenster und Grundreinigung – zu Zeiten, die den Betrieb nicht stören.
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Ordinationen & Praxen
Reinigung und Flächendesinfektion nach dem Hygieneplan Ihrer Ordination, wie ihn die Hygieneverordnung der Ärztekammer vorsieht – mit dokumentiertem Nachweis.
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Gastronomie
Küche, Gastraum und Sanitärbereich nach Ihrem Reinigungs- und Desinfektionsplan, der festlegt, wer was wann womit reinigt – außerhalb der Öffnungszeiten.
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Industrie & Gewerbe
Hallenböden, Lager, Maschinen und Anlagen, dazu Parkplätze und PV-Anlagen am Dach – abgestimmt auf Ihre Produktion und Ihre Sicherheitsregeln.
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Gemeinden & öffentliche Gebäude
Amtsgebäude, Kindergärten und Veranstaltungssäle reinigen, Gehwege räumen, Grünflächen pflegen – mit einem Leistungsverzeichnis, das sich mit anderen Angeboten vergleichen lässt.
04Ablauf
So kommen Sie zu Ihrem Angebot
Von der ersten Anfrage bis zum ersten Einsatz in vier Schritten.
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Anfrage
Sie beschreiben Ihr Objekt im Anfrage-Assistenten weiter unten oder rufen uns unter +43 676 773 72 66 an.
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Besichtigung vor Ort
Wir sehen uns Flächen, Beläge und Zugänge an und klären Zeitfenster und örtliche Regeln – in Wels etwa die verkürzten Räumzeiten im Winter.
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Angebot mit Leistungsverzeichnis
Sie erhalten schriftlich, was wo wie oft und zu welcher Zeit erledigt wird. Alle vier Bereiche lassen sich in einem Auftrag vereinbaren.
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Start nach Plan
Ab dem ersten Einsatz arbeiten wir nach dem vereinbarten Plan – mit fester Ansprechperson und Nachweisen der Einsätze. Angaben zum Unternehmen und Gewerbeberechtigungen stehen offen im Impressum.
05Vergleich
Den Unterschied sieht man
Glas zeigt jeden Schmutzfilm, besonders im Gegenlicht. Ziehen Sie den Regler, um beide Zustände zu vergleichen. Wie wir Glas und Fassaden reinigen, lesen Sie unter Fenster- & Fassadenreinigung.


Beispieldarstellung
06Einsatzgebiet
Von Wels aus im Einsatz
Unsere Adresse ist die Grieskirchner Straße 92 in 4600 Wels. Von hier aus sind wir in Wels und Umgebung als Reinigungsfirma, im Winterdienst und in der Hausbetreuung tätig. Für jede Gemeinde klären wir vorab, welche Regeln gelten – beim Winterdienst etwa Räumzeiten und Streumittel.
- Wels Standort
07Fragen
Fragen und Antworten
Was kostet eine Reinigungsfirma?
Einen Einheitspreis gibt es nicht: Der Preis folgt aus Leistung und Objekt. Abgerechnet wird je nach Leistung nach Stunden, nach Fläche oder als Monatspauschale. Entscheidend sind vor allem Fläche und Beläge, das Intervall, das Zeitfenster und wie gut das Objekt erreichbar ist. Nach einer Besichtigung vor Ort erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Damit vergleichen Sie Angebote Position für Position.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung?
Die Unterhaltsreinigung läuft regelmäßig nach festem Plan, die Sonderreinigung kommt aus besonderem Anlass dazu. Unterhaltsreinigung heißt Sicht-, Teil- oder Vollreinigung der genutzten Flächen. Die Sonderreinigung bearbeitet die ganze Fläche und entfernt haftende Verschmutzungen oder Pflegefilme, die in der laufenden Reinigung nicht mehr weggehen – typisch ist die Grundreinigung. Wann was sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Unterhalts- oder Grundreinigung.
Sind Sie auch in meiner Nähe tätig?
Wir arbeiten von Wels aus, in der Stadt und in den umliegenden Bezirken. Liegt Ihr Objekt weiter entfernt, fragen Sie trotzdem an: Wir sagen Ihnen offen, ob wir es verlässlich betreuen können. Gerade im Winterdienst zählt die Anfahrt, weil bei Schneefall viele Flächen zur selben Zeit geräumt sein müssen.
Wer bezahlt die Reinigung in einem Mietshaus?
Wo die Betriebskostenregeln des Mietrechtsgesetzes (MRG) gelten, zählen die angemessenen Kosten der Hausbetreuung zu den Betriebskosten – auch dann, wenn ein beauftragtes Unternehmen die Arbeit erledigt. Zur Hausbetreuung gehören die Reinhaltung und Wartung der allgemein benützbaren Teile, die Gehsteige samt Schneeräumung und die Beaufsichtigung des Hauses. Wo diese Regeln nicht gelten, entscheidet der Mietvertrag.
Übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht?
Ja, für die vereinbarten Flächen, mit schriftlichem Vertrag und Flächenplan. § 93 Abs. 5 StVO lässt diese Übertragung zu: Der Winterdienst übernimmt die Pflichten des Eigentümers, und zwar auch die zivilrechtliche Verantwortung. Als Eigentümer bleiben Sie für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Dienstes verantwortlich; gegenüber Mietern gilt Ihr Mietvertrag weiter. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung zeigen. Mehr dazu im Ratgeber Räum- und Streupflicht.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
08Anfrage
Angebot anfordern
In drei kurzen Schritten: Leistung wählen, Objekt beschreiben, Kontaktdaten angeben. Wählen Sie Winterdienst, fragen wir zusätzlich nach den Flächen.
